Information zur derzeitigen Situation für Geflüchtete aus Afghanistan

1.چه کسی در خطر دیپورت است
مانند قبل کسانیکه دولدونگ دارند بالای هجده هستند و مجرد و مرد هستند.
درسال پیش یک دیپورتی وچودداشت و امسال دو نفرو مانند قبل برای دیپورتی پاسپورت افغانی لازم است
در غیر اینصورت دیپورت ممکن نیست کسانیکه زیر سن هستند ویا با فامیل هستند و فامیل ویا زن هستند
در خطر دیپورت نیستند

2. 2 فشار اداره خارجی
در صورتیکه کسی دولدونگ دارد از نظر قانونی موظف است که برای درخواست پاسپورت تمام همکاری را انجام دهد کسی که
همکاری نکند اجازه کار نمیگیرد و حتی ممکن است دادگاهی شود و این فشار را میتوانند روی افغانها بیاورند برای کسانیکه مجرد
هستند و دولدونگ دارند خطر دیپورت زیاد است و به محض آنکه پاسپورت آورده شود احتمال دیپورت زیاد میشود و اگر پاسپورت آورده نشود اجازه کار داده نمیشود
اغلب کسانیکه که جواب متبت هم گرفتند از آوردن پاسپورت میترسند که این ترس بیجا است
تنها کسانی باید از آوردن پاسپورت بترسند که تمام جوابهایشان منفی و رد آمده است
همیشه اداره خارجیها میگویند برو پاسپورت بیاور تا اجاره کار بدهیم این از نظر قانونی درست است اما
با آوردن پاسپورت راه دیپورت نیز باز میشود بنابرین احتیاط کنید

3. 3راههای خروج از دولدونگ
کسی که دولدونگ گرفت بسیار مشکل است اقامت بگیرد تنها راه این است که بعد از پنج یا شش سال در آلمان ماندن و بدون جرم بودن و کار داشتن بعد آدم میتواند درخواست اقامت کند
کسانیکه مریض شدید هستند و در افغانستان قابل معالجه نیستند میتوانند اقامت بگیرند باید از داکترخط بگیرید
کسانیکه بیماری روانی یا بدنی دارند باید حتما پیش داکتر متخصص بروند و کسانیکه خوب زبان آلمانی یاد گرفتند و یا ورزش میکنند و یا مکتب میرود شانس زیادتری دارند
مخصوصا کسانیکه در یک تیم هستند برای حق اقامت بهتر است

1. Wer darf und kann abgeschoben werden

Es ist weiterhin so, dass nur Personen mit einer Duldung, die volljährig, männlich und alleinstehend sind, abgeschoben werden dürfen (Schreiben hierzu im Anhang). In 2012 gab es nur eine Abschiebung aus Bayern, allerdings bereits mind. zwei Abschiebungen in 2013.

Es ist weiterhin Voraussetzung für die Abschiebung, das ein afghanischer Pass vorhanden ist, da ansonsten keine Einreise nach Afghanistan möglich ist.

-Wer keinen Pass hat, minderjährig ist oder als Familie in Deutschland ist, ist nicht bedroht. Minderjährige, Familien und Frauen sind nicht in Gefahr, abgeschoben zu werden.

2. Mitwirkungspflicht und Druck von der Ausländerbehörde

Wer eine Duldung hat ist verpflichtet, alles zumutbare zu tun um einen Pass zu beschaffen. Wer keinen Pass bringt, der erhält i. d. Regel ein Arbeitsverbot und muss mit einer Strafanzeige rechnen. Darum können die Behörden massiv Druck ausüben.

-> Bei geduldeten Alleinstehenden gibt es oft keine Lösung für das Problem: Wird der Pass gebracht droht die Abschiebung, wird er nicht gebracht Strafen und Arbeitsverbot. Hier bleibt nur auf politischer Ebene für Veränderungen zu kämpfen.
-> Zunehmend haben auch Personen, die bereits ein vom Bundesamt bzw. dem Gericht zuerkanntes Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 2, § 60 Abs. 7 AufenthG) haben, Angst, einen Pass abzugeben. Diese Angst ist unbegründet. Nur Personen mit einer kompletten Ablehnung im Asylverfahren können abgeschoben werde.
-> Immer wieder sagen Ausländerbehörden: Bring mir einen Pass dann darfst du wieder arbeiten. Das ist juristisch korrekt, verschwiegen wird jedoch oft, dass bei geduldeten alleinstehenden Männern dann eine Abschiebung möglich wird. Also: Vorsicht!

3. Auswege aus der Duldung

Wer eine Duldung hat, kommt nur schwer in eine Aufenthaltserlaubnis. Allerdings gibt es Möglichkeiten, von denen ich drei darstellen möchte:

- Wer schon lange in Deutschland ist (mind. 5-6 Jahre), keine Straftaten begangen hat, deutsch spricht, eine Arbeit finden kann und als gut integriert gilt, kann als Härtefall anerkannt werden.

- Wer eine mind. zweijährige Berufsausbildung abschließt und danach in seinem Beruf arbeitet kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

- Wer schwere Erkrankungen diagnostiziert hat, die in Afghanistan nicht behandelbar sind oder schon in Deutschland im Fall der Abschiebung zu einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen können, kann ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Hierzu sind immer Atteste nötig und die Person muss sich auch in Behandlung befinden (z.B. Therapie).

Ohne Pass gibt es diesen Fällen keine Aufenthaltserlaubnis, aber der Pass sollte erst vorgelegt werden, wenn alles andere geklärt ist.

– Wer psychische oder körperliche Erkrankungen hat, muss diese unbedingt von einem Facharzt diagnostizieren lassen.
- Wer als “gut integriert” gilt, hat bessere Chancen: Gute Deutschkenntnisse, Ehrenamtliche Tätigkeiten und Mitgliedschaft in Sportvereinen sind hier sehr hilfreich.

Afghanischer Flüchtling aus Öttingen wurde heute abgeschoben

Pressemitteilung vom Bayerischen Flüchtlingsrat, 17.04.2013

Obwohl er nie straffällig war wurde der Bürgerkriegsflüchtling G. heute von München nach Kabul abgeschoben. Noch im Februar hatte das Innenministerium den Eindruck vermittelt, dass nur Straftäter nach Afghanistan abgeschoben werden.

Heute, am 17.04.2013 um 12 Uhr wurde Herr G. mit der Fluggesellschaft Qatar Airways von München nach Kabul abgeschoben. Er war am 16.04.2013 aus der Asylunterkunft Öttingen von der Polizei abgeholt und in Abschiebehaft genommen worden. Sein Asylantrag war zuvor mit der Begründung abgelehnt worden, dass er sich zumindest in Kabul eine Existenz aufbauen könne und die Sicherheitslage dort einigermaßen stabil sei. Dabei sind neben der allgemeinen Gefahr durch den Bürgerkrieg und die Mangelversorgung, Zwangsrekrutierungen durch die Taliban und das boomende Geschäft mit Entführungen insbesondere für Abgeschobene eine ständige Bedrohung. Herr G. war zudem nie straffällig geworden, arbeitete Vollzeit bei einer Dönerkette, hatte seit seiner Einreise deutsch gelernt und galt als gut integriert.

Seitens des Innenministeriums war noch im Februar dieses Jahres, anlässlich einer Petitionsausschusssitzung im Landtag, der Eindruck erweckt worden, dass Abschiebungen nur bei Straftätern angedacht seien. Diesen Eindruck vermittelte das Innenministerium auch gegenüber der Presse. Bereits damals wies der Bayerische Flüchtlingsrat auf eine gegenteilige Erlasslage hin, nach welcher das Innenministerium die Ausländerbehörden auffordert auch straffreie, allein stehende Männer vorrangig zurückzuführen. Auch die zuständige Ausländerbehörde im Fall G. beruft sich auf diese Weisung.

Bisher scheitern Abschiebungen in das Bürgerkriegsland vor allem daran, dass die notwendigen Identitätspapiere nicht vorhanden sind. Derzeit wird jedoch massiver Druck auf afghanische Flüchtlinge ausgeübt, ihre Pässe zu beschaffen und damit an ihrer Abschiebung mitzuwirken. Zum einen gab es in diesem Jahr bereits mehrere Zwangsvorführungen beim afghanischen Konsulat mit zum Teil mehrtägiger Inhaftierungen. Zum anderen wird, wer nicht bei seiner Abschiebung mitwirkt, mit Arbeits- und Ausbildungsverboten sanktioniert. Bei Herrn G. wurde scheinbar ein perfider Trick angewendet, um die notwendigen Papiere zu beschaffen. Nach Auskunft eines Freundes von Herrn G., hatte dieser den Pass abgegeben, da ihm von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis in Aussicht gestellt wurde.

Bereits jetzt ist Afghanistan mit der Rückkehr von Flüchtlingen aus dem Iran und Pakistan und den Binnenvertriebenen, insgesamt 500.000 Menschen, bereits vollständig überfordert: Rückkehrer sind meist obdachlos oder leben in Slums. Allein in Kabul leben zehntausende Flüchtlinge in Zeltlagern und Notbehausungen. Die (medizinische) Versorgungslage ist katastrophal und die Reintegration nahezu vollständig gescheitert. Vor diesem Hintergrund bezeichnete Peter Nicolaus, UNHCR-Vertreter in Afghanistan, die bisherige Rückkehrstrategie als „größter Fehler in der Geschichte des UNHCR“.

Der Bayerische Flüchtlingsrat verurteilte die Abschiebung scharf. „Flüchtlinge in ein Bürgerkriegsgebiet zu schicken und sie Hunger, Obdachlosigkeit und Todesgefahr auszusetzen, ist menschenverachtend“ erklärt Valeska Siegert vom Bayerischen Flüchtlingsrat „Viele Rückkehrer werden von den Taliban bedroht, weil sie als Spione des Westens verdächtigt werden, bei Herrn G. ist diese Gefahr besonders groß, da sein Bruder bereits vor der Flucht von den Taliban ermordet wurde.“

Einladung zum nächsten NAKO – Treffen am 16.03.2013

Im November 2011 gab der Bayerische Innenminister den Ausländerämtern die Anweisung, afghanische Asylbewerber, die mit dem Status der Duldung in Bayern residieren, nach Afghanistan abzuschieben. Diese Anweisung wurde mit Entscheidungen der letzten Jahre begründet, die besagen, dass es für ledige junge Männer keine extrem gefährliche Situation in Afghanistan gäbe.

Im Zeitraum von 2010 bis April 2012 wurden 12 Afghanen aus Bayern abgeschoben und für den Rest besteht die Gefahr abgeschoben zu werden. Nach dieser Entscheidung lehnt das BAMF die Asylanträge von fast allen Afghanen, besonders jungen Männern, ab. Nur einer sehr kleinen Anzahl wird Asyl gewährt. Das passiert zu einer Zeit, in der Afghanistan als eines der gefährlichsten Länder der Welt gilt.

Um für Gerechtigeit und unsere Rechte zu kämpfen, protestieren wir, Afghanen aus ganz Bayern zusammen mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat und anderen Deutschen, seit letztem Jahr gegen diese Entscheidung. Kürzlich reichten wir eine Petition für ein Abschiebestopp nach Afghanistan in den Bayerischen Landtag ein. Am 20. Februar 2013 diskutierte der Petitionsausschuss unsere Petition und sie wurde mit sieben Mitgliedern, die uns unterstützten und acht Mitgliedern, die sich dagegen aussprachen, abgelehnt.

Daher laden wir euch ein unserer Kampagne (“Nako”) beizutreten und mit uns zu kämpfen, bis der Beschluss sich ändert und wir akzeptiert werden. Für mehr Informationen könnt ihr unsere Facebook-Seite “Nako! Stop Deportation to Afghanistan” besuchen. Unser nächstes Treffen wird am 16. März 2013 um 12h im Flüchtlingsrat in der Augsburgerstr 13 in München stattfinden.

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Nürnberger Zeitung, 20.02.2013: “Afghane kämpft gegen Massenabschiebung.
Ipsheim – Etwa 3000 afghanische Flüchtlinge aus Bayern fürchten die Abschiebung in ihr vom Bürgerkrieg erschüttertes Heimatland. Mit einer Petition an den bayerischen Landtag will der Afghane Jamal (26), derzeit untergebracht in Ipsheim, die angeblichen Massenabschiebungen seiner Landsleute an den Hindukusch verhindern. (…)”
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Abendzeitung, 20.02.2013: “Abschiebestopp nach Afghanistan abgelehnt
CSU und FDP stimmen gegen eine Abschiebestopp nach Afghanistan – die Opposition dafür. Mit einer Stimme Mehrheit wurde die Abschiebestopp-Petition abgelehnt. (…)”
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Münchner Merkur, 20.02.2013: “Abschiebung nach Afghanistan weiter möglich.
München – Der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags hat gegen den Abschiebestopp entschieden: Straftäter können weiter nach Afghanistan abgeschoben werden.(…)”
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Petitionsausschuss im Landtag entscheidet sich gegen einen Abschiebestopp nach Afghanistan

Pressemitteilung, 20.02.2013

Petitionsausschuss im Landtag entscheidet sich gegen einen Abschiebestopp nach Afghanistan

3084 Personen haben für einen Abschiebestopp unterzeichnet

Heute wurde im Petitionsausschuss im Bayerischen Landtag eine Petition afghanischer Flüchtlinge gegen Abschiebungen nach Afghanistan behandelt. Mit 8:7 Stimmen wurde die Petition abgelehnt; die Koalition stimmte gegen einen Abschiebestopp, Freie Wähler, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD stimmten dafür. In Bayern sind derzeit ca. 2000 afghanische Flüchtlinge potentiell von der Abschiebung bedroht; die meisten von ihnen sind junge, alleinstehende Männer. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in 2011 entschieden, dass alleinstehende, volljährige afghanische Flüchtlinge nach Afghanistan abgeschoben werden können, da ihnen dort keine Gefahr drohe. Seither wird vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichten nahezu jeder Antrag auf Asyl alleinstehender afghanischer Männer abgelehnt. Laut Aussagen des Innenministeriums gab es in 2010 vier Abschiebungen aus Bayern, 16 bundesweit und in 2011 sieben Abschiebungen aus Bayern und zwölf bundesweit. Die bisher niedrigen Zahlen gehen darauf zurück, dass Abschiebungen nur möglich sind wenn ein Pass vorliegt. Mangels eines Abschiebestopps, schützen sich die Afghanen daher selbst indem sie die Passbeschaffung verweigern. Dies hat jedoch massive Konsequenzen. Wer keinen Pass bringt, erhält ein Arbeits- und Ausbildungsverbot, erhält keinen Sprachkurs, Strafverfahren werden und teils sogar Zwangsvorführungen beim Konsulat eingeleitet. Gerade junge afghanische Flüchtlinge sind daher zum Nichtstun verdammt und werden über Jahre hinweg isoliert und müssen ohne Perspektive in Bayerischen Flüchtlingslagern leben. Renate Ackermann von Bündnis 90/Die Grünen, die auch Berichterstatterin im Ausschuss für die Petition war sowie Angelika Weikert von der SPD sprachen sich heute für einen Abschiebestopp aus. Frau Weikert kritisierte vor allem den fehlenden Zugang zu Bildung und Arbeit, insbesondere für junge afghanische Flüchtlinge. Frau Ackermann betonte, dass Afghanistan ein Kriegsgebiet sei, zu viele Unschuldige seien schon gestorben, dies sei Anlass genug für die Flucht. Hermann Imhoff von der CSU argumentierte dagegen: ein generelles Abschiebeverbot käme nicht in Frage. Sowohl er als auch Dietrich Freiherr von Gumppenberg (FDP) beriefen sich dabei auf den Beschluss der Innenministerkonferenz von 2005, bei welcher die Gefahrenlage in Afghanistan nicht als extrem genug für einen Abschiebestopp bewertet wurde. Am gestrigen Dienstag, den 19.02.2103, wurde die Petition an VertreterInnen aller Parteien im Landtag übergeben. Insgesamt 3084 Personen haben die Petition unterzeichnet und sich für einen Abschiebestopp nach Afghanistan ausgesprochen. Auch die Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) richteten sich in einer Pressemitteilung gestern gegen Abschiebungen nach Afghanistan und forderten einen sofortigen Abschiebestopp. Der Petent Jamal Nasir Mohammad Aman, ein afghanischer Flüchtling aus Ipsheim, wendete sich ebenfalls direkt an den Ausschuss: „Wir, die afghanischen Asylsuchenden sind hier in einem Modus der Verzweiflung. Wir sind verängstigt, da unser Land in einem extrem schlechten Zustand ist, wir sind verzweifelt, dass wir hier nicht akzeptiert werden. Was können wir tun? Wohin sollen wir gehen?“ Er forderte: „Wir bitten Sie Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen, keine Duldungen mehr für Afghanen auszustellen und uns das Recht zu geben, hier zu bleiben.

 

Rede des Petenten Jamal Nasir Mohammad Aman im Bayerischen Landtag am 20.02.2013

Sehr geehrtes Petitionskommitee, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit gegeben habe, heute hier zu sein. Mein Name ist Jamal Nasir. In Afghanistan habe ich 5 Jahre für die UN gearbeitet, bis es zu gefährlich wurde. Trotzdem wurde mein Asylantrag in Deutschland abgelehnt. So wie mir geht es vielen Flüchtlingen.

Im Juli vergangenes Jahr haben wir eine Petition gestellt um Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen. Heute sind wir hier um zu fordern, dass die Entscheidungen des Innenministers, Menschen nach Afghanistan abzuschieben, geändert werden muss. Da behauptet wird, dass keine extreme Gefahr in Afghanistan besteht, zumindest nicht für unverheiratete junge Männer, hat der Bayerische Innenminister im November 2011 entschieden, afghanische Flüchtlinge und Asylsuchende nach Afghanistan abzuschieben.

Aber wir wissen alle, dass Afghanistan seit dem Beginn des sogenannten „Terrorkriegs“ ein gefährlicher Ort ist. Als im Jahre 2011 diese Entscheidung gefallen ist, war die Lage schlimmer, als in den vorherigen Jahren. Die Sicherheitslage wurde immer schlechter und die Rebellen vermehrten ihre Terrorattacken. Die Anzahl der Toten war im Jahr 2011 höher als in jedem anderen Jahr seit dem Beginn des Krieges. Die UNAMA (UN Mission in Afghanistan) veröffentlichte die Zahl von 3,021 Zivilisten die getötet wurden und einem 8%igen Anstieg zum Vorjahr (mit 2,790 getöteten Zivilpersonen). Aber diese Zahlen, sind keine realen Zahlen. Sie geben nur ein Gefühl dafür, wie die Zahlen Jahr um Jahr gestiegen sind.


Das Jahr 2011 war geprägt von Tragödien, wie das Attentat auf den Hohen Leiter des Friedensamtes (Head of High Peace Council) im September in Kabul. Mit diesem Terrorakt wurde versucht den Frieden in Afghanistan vollständig zu untergraben. Zeitgleich, als das Land in solch einer extremen Situation war, wurden hier in Bayern die Ausländerbehörden aufgefordert, junge Afghanen in ihr Land zurück zu schicken.

Das Jahr 2012 war aber nicht besser als 2011. Die Anzahl der getöteten Zivilisten stieg zwischen dem 1. Juli und 31 Oktober 2012 um 28%, verglichen zum Vorjahr. Am 19. Dezember 2012 sagte Jan Kubis, Sonderbeauftragter der UN für Afghanistan (SRSG – UN Special Representative of Secretary General) während des Briefings zum Jahresende zum Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in New York:

Die Zivilisten tragen überall die größte Last in einem Konflikt. Ein ständiger Anstieg der zivilen Todesopfer konnte während des Sommers festgestellt werden, mit dem beunruhigenden Trend, dass Zivilisten zunehmend von Regierungsgegnern als Zielscheibe genutzt werden. Zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober wurden 1279 Zivilisten getötet und 2112 verletzt – das ist ein Anstieg von fast einem Viertel, verglichen zur gleichen Periode in 2011 –von verschiedenen Anti-Regierungsgruppen, die zu 85% für Tötungen und Verletzungen von Zivilisten verantwortlich sind.“

In diesem Jahr 2013, ist die Situation genau so unberechenbar wie in den vergangenen Jahren. Wir können keine Verbesserung sehen, ganz zu schweigen von der Hoffnung auf Frieden. Es gab viele Terrorakte verteilt über das ganze Land. Vergangene Woche Dienstag zum Beispiel, wurden zehn Zivilisten bei einem Luftangriff der NATO Truppen in Ostafghanistan getötet. Davon waren fünf Kinder und fünf Frauen.

Nun kommt die berühmte Frage, wie sich die Situation nach dem Abzug der NATO Truppen am Ende des Jahres 2014 verändern wird. Soll ein Wunder passieren um Frieden zu bringen, oder soll der Konflikt einfach enden, als Resultat des Abzugs der NATO-Gruppen? Lassen Sie uns eingestehen, dass beides Unmöglichkeiten sind und die Zukunft der Sicherheit in Afghanistan ein Mysterium ist. Die NATO verlässt Afghanistan in der schlechtesten Lage.

Im September 2012 erstellte der Bundesnachrichtendienst (BND) einen internen Bericht mit dem Titel „Afghanistan bis zum Jahr 2014 – eine Prognose“. Der Bericht, der in dem Magazin „Der Spiegel“ zugespielt wurde, zeigt ein realistischeres Bild als die Behauptungen des Innenministeriums. Ich empfehle Ihnen sehr, sich diesen Bericht zu besorgen und ihn zu studieren. Dem Bericht nach ist es in Afghanistan sehr gefährlich und es gibt keine Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Jeder Tag endet mit mehreren getöteten und verwundeten Personen. Das Land hat sich in ein Schlachtfeld gewandelt.

Warum also musste eine Entscheidung getroffen werden, um afghanische Flüchtlinge abzuschieben? Wie gefährlich muss es dort sein, damit wir Asylrecht in Bayern bekommen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir, die afghanischen Asylsuchenden sind hier in einem Modus der Verzweiflung. Wir sind verängstigt, da unser Land in einem extrem schlechten Zustand ist, wir sind verzweifelt, dass wir hier nicht akzeptiert werden. Was können wir tun? Wohin sollen wir gehen?

Deutschland ist ein wichtiges Mitglied der Vereinten Nationen und einer der ersten Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Es hat sowohl die Kapazität als auch die Verpflichtung uns Schutz zu geben.

Wir bitten Sie Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen, keine Duldungen mehr für Afghanen auszustellen und uns das Recht zu geben, hier zu bleiben. Wir bitten Sie, Freiheit und Frieden mit uns zu teilen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerkamskeit!