Warnhinweise Afghanistan_Stand Mai 2017.docx
Derzeit üben die bayerische Ausländerbehörden vermehrt Druck auf Geflüchtete aus Afghanistan aus, Pässe zu beschaffen.
Die Pässe werden u.a. benötigt, um eine Abschiebung nach Afghanistan durchzuführen.
Die meisten Geflüchteten aus Afghanistan besitzen keine Passdokumente.
Bisher wurde mit Taschengeldentzug sanktioniert, wenn den schriftlichen Aufforderungen zur Passbeschaffung nicht nachgekommen wird.
Durch Intervention von Anwält_innen kann jedoch regelmäßig erreicht werden, dass Taschengelder weiterhin bezahlt werden bzw. zurückgezahlt wurden.
Offenbar versucht jetzt die ABH Passau mit besonders restriktivem Vorgehen den Druck zu erhöhen. So wurden am 04.02.2013 in Passau 2 Geflüchtete aus Afghanistan inhaftiert. Sie wurden überraschend aus dem Lager von der Polizei abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt. Bis zum Termin beim Konsulat wurden sie daraufhin ins Gefängnis gesperrt.
Begründet wurde die Inhaftierung damit, dass die Zwangsvorführung am Mittwoch, den 06.02. beim Konsulat in München anderenfalls nicht zu gewährleisten sei. Dort sollen Pässe beantragt werden. Durch die/den Anwält_in ist Klage gegen dieses Vorgehen eingereicht worden.
Am Dienstag, den 26.02.2013 kam es im Auftrag der ABH Passau erneut zu einer Inhaftierung eines Geflüchteten aus Afghanistan. In diesem Fall soll am Donnerstag, den 28.02.2013 die Zwangsvorführung zwecks Passbeschaffung beim afghanischen Konsulat stattfinden.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu einer_m Anwält_in auf, wenn Sie Aufforderungen zur Passbeschaffung erhalten.